Liebe Interessenten,
selbstverständlich können
Sie mich auch für Ihre Bilder / Fotos oder Veranstaltungen buchen. Dafür
finden Sie nachfolgend meine aktuelle Preisliste. Bei allen Preisen wird die
Kleinunter-nehmerregelung gem. § 19 UStG angewendet. Selbstverständlich sind
auch auf Anfragen Pauschalen möglich.
Wenn Sie Interesse haben sich auch einmal
fotografieren zu lassen, dann können Sie sich gerne über mein
Kontaktformular oder per
Email:
info@buehler-bilder.de
mit mir in Verbindung setzen um weitere Infos oder dem allgemeinen Ablauf zu
bekommen.
Allgemeines
Bei allen Angeboten
erhalten Sie ca. 1 - 2 Wochen nach den Aufnahmen Ihre Bilder auf einer CD
oder einer DVD in voller Auflösung, je nach Kameratyp, nach Anzahl der Bilder
und der damit verbundenen Bearbeitungsdauer zur privaten Nutzung.
Spezielle Bildbearbeitungen, wie Color-Key, schwarz/weiß oder Sepia, werden extra
be-rechnet.
Hochzeitsfotografie
Die Bilder an
Ihrem schönsten Tag sollten Sie nicht Ihrem Bekannten oder Verwandten
über-lassen. Ich fotografiere Sie mit professionellen Kameras und Equipment
und kann das Beste aus Ihren Bildern herauszuholen.
Referenzen hierzu finden Sie in der Bildergalerie hier auf meiner Homepage.
Zum Ablauf:
Das Hochzeitsshooting mit dem Brautpaar sollte an mindestens zwei
verschiedenen Orten (Locations) stattfinden und man sollte sich dafür
insgesamt mind. 2 Stunden Zeit lassen. Gerne kann man das Shooting auch
verlängern. Eine Person aus dem Bekanntenkreis (evtl. ein Trauzeuge?) kann
uns gerne während des gesamten Shootings begleiten.
Spezielle Wünsche Ihrerseits werden selbstverständlich berücksichtigt. Dies
sollte man am besten vorab in einem persönlichen Gespräch klären.
Sollte an Ihrem Hochzeitstag das Wetter nicht optimal sein, so kann das
Shooting gerne an einem anderen Tag ohne zusätzliche Kosten nachgeholt
werden
Bitte berücksichtigen Sie, dass die
Bilder aus 2 Stunden Shooting nicht unbedingt ausreichen um ein
Hochzeitsbuch zu erstellen.
Bei Hochzeiten sind nachfolgende Orte
ohne Fahrtkostenberechnung:
Ludwigsburg, Kornwestheim, Stuttgart, Möglingen, Asperg, Tamm, Bietigheim-Bissingen,
Pleidelsheim, Murr, Steinheim, Marbach, Benningen, Erdmannhausen,
Affalterbach, Remseck, Pattonville, Schwaikheim, Hohenacker, Winnenden,
Bittenfeld, Waiblingen, Backnang, Heilbronn bzw. nach Absprache.
2 Stunden Shooting vor Ort oder im
Fotostudio................................... 250,00 EUR
Beinhaltet:
- Shooting mit dem Brautpaar
- Gruppenbilder / Familienbilder mit den Angehörigen
- Alle Bilder in hoher Auflösung, je nach Kamera auf CD oder DVD zur
privaten Nutzung.
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Jede weitere Stunde (ab der 8. Stunde).............................................. 80,00 EUR
Aufnahmen beim Standesamt............................................................
120,00 EUR
Aufgrund § 19 UStG wird die
Umsatzsteuer nicht erhoben.
Hochzeitsdokumentation in Bildern....................................................
790,00 EUR
- Ich begleite Sie an Ihrem
Hochzeitstag von morgens bis abends und halte diesen Tag
in Bildern / Fotos für Sie fest.
- Dauer bis 8 Stunden und Termin nach Absprache.
- Sollten Sie mehr Zeit benötigen, kann eine Pauschale vereinbart werden.
Beinhaltet:
- Aufnahmen vor und während dem schminken der Braut
- Standesamtliche und / oder kirchliche Trauung
- Shooting mit dem Brautpaar
- Gruppenbilder / Familienbilder mit den Angehörigen, Freunden und Bekannten
- Dokumentation vom Tag, ggf. bis zum abendlichen Tanz
- Alle Bilder in hoher Auflösung, je nach Kamera auf CD oder DVD zur
privaten Nutzung.
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Modelshooting /
Einzelshooting
In den von Ihnen gewünschten Bereichen wie Portrait, Fashion, …
Fotostudioaufnahmen...................................................................... 140,00 EUR
- Dauer: bis 1,5 Stunden
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Einzelaufnahmen.............................................................................
50,00 EUR
(Geeignet für Babys, Kinder, Personen, Familie)
- Dauer: ca. 30 Minuten
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Schlangenshooting
Shooting mit Schlagen (Boa und Königspython). Für dieses Shooting
benötige ich eine längere Planungszeit, bitte dies bei Ihrer Anfrage
berücksichtigen.
Die Tiere werden von einer staatlich
geprüften Tiertrainerin gebracht, welche während des gesamten Shootings
anwesend ist. Die Tiere sind film- und fotoerfahren und den Umgang mit
Menschen gewöhnt.
Schlangenshooting..........................................................................
200,00 EUR
- Dauer: 1 Stunde
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Fahrtkosten
Anfahrt je
Fahrtkilometer.....................................................................
0,80 EUR
Aufgrund § 19 UStG wird die
Umsatzsteuer nicht erhoben.
Bildarchivierung
Bei allen Aufträgen werden die Bilder für mind. 12 Monate archiviert, so
dass innerhalb dieser Zeit weitere CDs / DVDs zum Preis von je 15,00 EUR
nachbestellt werden können.
Aufgrund § 19 UStG wird die
Umsatzsteuer nicht erhoben.
Visagistin / Visa
Sollten Sie eine Visagistin/Visa benötigen, so sind diese Kosten zusätzlich
und direkt mit der Visa abzurechnen.
Ich arbeite mit einer professionellen Visagistin zusammen, Referenzen und
Preise erhalten Sie hier auf Anfrage.
...das
Kleingedruckte
Alle Bilder sind für „privat“ bestimmt und bei allen Aufnahmen / Bildern
bleibt das Urheberrecht beim Fotograf (UrhG § 7). Ein Verkauf oder eine
Veröffentlichung der Bilder ist nicht ge-stattet. Sollten Sie Bilder
veröffentlichen wollen, bitte ich Sie, dies mir im Vorfeld mitzuteilen.
Ich weise ausrücklich darauf hin, dass
ich ein Hobby- und kein Berufsfotograf bin.
Rechtshinweis:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den
geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören
insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und
Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der
Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke
der Baukunst und der angewandten Kunst und
Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich
wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie
Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer
Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen
und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige
Schöpfungen.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html
UrhG § 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__7.html
UrhG § 13 Anerkennung der
Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht
auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und
welche Bezeichnung zu ver-wenden ist.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html
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